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Vorbereitung

Wer sich schon mal mit dem Thema Langzeitreisen auseinandergesetzt hat, der weiss da steckt eine Menge Planung und noch mehr Abklärungen dahinter. Sich frühzeitig damit auseinander zusetzten lohnt sich daher sehr. Wir versuchen auf dieser Seite einen kleinen Einblick in unsere Reisevorbereitung zu geben.

Krankenkasse

Immer wieder liest man in diversen Reisblogs, dass sich Reisende von der obligatorischen Versicherungspflicht in der Schweiz befreien und anschliessend eine viel günstigere Kranken- und Unfallversicherung im Ausland abschliessen konnten. Das Krankenversicherungsgesetz sagt aber, dass dies nur möglich ist, wenn man einen Wohnsitz im Ausland begründet. Andernfalls ist man weiterhin verpflichtet die Krankenkassenprämien zu bezahlen, so auch in unserem Fall. So wie es aber aussieht, wenden das Gesetz wohl nicht alle Krankenversicherer gleich an.

Unfallversicherung

Bei der Wahl der Unfallversicherung kann man zwischen zwei Möglichkeiten wählen.

Eine Unfallversicherung durch die Krankenkasse oder eine Abredeversicherung bei der UVG des Arbeitgebers. Entscheidet man sich für eine Abredeversicherung müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • die UVG-Versicherungsdeckung läuft 30 Tage nach dem letzten Salärmonat aus

  • eine Verlängerung ist bis max. 6 Monate (180 Tage) möglich

  • nach diesen 6 Monaten (180 Tage) muss die Deckung durch eine Krankenkasse oder Zusatzversicherung erfolgen

Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder haben, denn durch Unachtsamkeit hat man schnell mal einen Schaden in Millionenhöhe verursacht. Eine Haftpflichtversicherung ist normalerweise weltweit gültig. Dies bedingt jedoch, das man einen festen Wohnsitz in der Schweiz hat. Bei einer Abmeldung sollte am besten mit der Versicherung über die Möglichkeiten gesprochen werden.

Reisegepäckversicherung

Wer den Haushalt nicht auflöst, ist mit der Hausratversicherung gedeckt, wenn sie den Zusatz "Diebstahl auswärts" enthält, wer die Wohnung aufgibt, ist mit der Hausratversicherung nur noch bis Ablauf der Jahresprämie gegen Diebstahl versichert. Achtung beim Abschluss einer Reisegepäckversicherung: bei Wertsachen (z.B. Digitalkamera, Schmuck etc.) deckt die Versicherung nur 50% des Werts, d.h. die Versicherungssumme muss verdoppelt werden.

SOS-Schutz

Heilungskosten/Assistance bietet Schutz bei Reisezwischenfällen wie Nottransport in ein Spital, Such- und Bergungsaktionen, Rückreise bei Todesfall in der Familie oder die Heimschaffung von Verstorbenen.

AHV

Bei Langzeitreisen kommt es schnell mal vor das man ein volles Kalenderjahr keine Beiträge bezahlt, deshalb muss mit Kürzungen der Rentenleistung gerechnet werden. Die gute Nachricht, AHV-Beiträge können nachträglich einbezahlt werden. Jedoch kann man dies nur innerhalb von 5 Jahren nach dem Ausfalljahr machen. Genauere Informationen gibt die Ausgleichskasse des Wohnorts.

Einwohneramt

Das Einwohneramt unterscheidet zwischen einer provisorischen und einer definitiven Abmeldung. Ist es im Vorherein klar, das nach der Rückkehr in die Schweiz der Wohnkanton der gleiche bleiben wird, dann macht das Einwohneramt eine provisorische Abmeldung. Dauert die Reise deutlich länger als 12 Monate oder istder Wohnkanton ein Anderer macht das Einwohneramt eine definitive Abmeldung. Mit einer Abmeldebestätigung hat man den Vorteil, dass Verträge (z.B. Handy, Internet, Fitness etc.) ausserordentlich gekündigt werden können.

Steueramt

Ähnlich wie das Einwohneramt unterscheidet auch das Steueramt zwischen einer provisorischen und einer definitiven Abmeldung.

Bei einer provisorischen Abmeldung bleibt man Steuerpflichtig und man muss eine Steuererklärung ausfüllen. Da man während einer Weltreise aber kein Einkommen generiert, kann man das steuerbare Einkommen auf "0" setzen lassen, sodass keine lästigen Steuerrechnungen eingehen sollten. Bei einer definitiven Abmeldung müssen vorher sämtliche Steuerschulden beglichen werden.

Gesundheitscheck

Wer eine Langzeitreise macht, muss bei guter Gesundheit sein. Ein Gesundheitscheck beim Hausarzt gibt Aufschluss. Zudem wird beim Arzt auch abgeklärt ob wichtige Impfungen gemacht werden müssen. Impfungen sind nicht nur wichtig, sondern werden in einigen Ländern gar vorgeschrieben und müssen nachgewiesen werden. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für gewisse Impfungen.

Dokumente

Für den Ernstfall haben wir uns einen internationalen Impfausweis ausstellen lassen. Den bekommt man kostenlos beim Hausarzt. Wenn man im Ausland einen Mietwagen anmieten möchte, muss oftmals nebst dem nationalen Führerschein auch ein internationaler Führerschein vorgelegt werden. Diesen Führerschein bekommt man beim kantonalen Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, die Kosten dafür sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Im Kanton St. Gallen kostet der Führerschein 30 Franken.

Finanzen

Wohl eines der wichtigsten Themen - die Finanzen. Wie bezahlt man im Ausland? Wie kommt man zu Geld? Maestro Karte, Kreditkarte oder Bargeld? Wir haben uns für eine Mischung aus allem Entschieden. Die DKB bietet eine VISA Kreditkarte an, mit der man weltweit Bargeld beziehen kann. Als Aktivkunde bekommt man die Gebühren für das Bezahlen mit der Kreditkarte oder das Beziehen von Bargeld an Automaten zurückerstattet. Als Backup haben wir ein Kartenduo bestehend aus Masercard und American Express von der SWISS, mit welcher man nebenbei auch ganz praktisch Meilen sammeln kann, welche wiederum für ein Upgrade in eine bessere Flugklasse  oder einen reduzierten Flugtarif eingesetzt werden können. Für die erste Destination haben wir uns Bargeld in der entsprechenden Landeswährung besorgt. Zudem führen wir für den Notfall ca. 100 Dollar in Bar mit uns.

 

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